Bürgergeld auch an Selbständige und Freiberufler
Mit freundlicher Genehmigung von www.freelance-market.de veröffentlichen wir folgende Meldung auch in unserem VFP-Newsletter:
Seit Januar 2023 ist das neue Bürgergeld als Ersatz für das bisherige Arbeitslosengeld II eingeführt worden. Mit dieser Umstellung stellt sich für viele Selbstständige und Freiberufler nun vermehrt die Frage, ob sie ebenfalls Anspruch auf das Bürgergeld haben.
Um das Bürgergeld beantragen zu können, müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen erfüllt sein, die von der Bundesagentur für Arbeit wie folgt festgelegt sind:
- Bedürftigkeit
- Erwerbsfähigkeit
- Dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in Deutschland
Sobald diese Kriterien erfüllt sind, steht auch Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit offen, das Bürgergeld zu beantragen. Die entscheidende Bedingung ist nur, dass die Einkünfte aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu decken.
Ähnlich wie bei Arbeitnehmern, die Bürgergeld beziehen, wird auch bei Selbstständigen und Freiberuflern das Einkommen durch das Bürgergeld aufgestockt. Allerdings prüft das Arbeitsamt, ob eine Rückkehr in ein Arbeitnehmerverhältnis eine Möglichkeit ist, um die Bedürftigkeit zu beenden. In solchen Fällen müssen Betroffene häufig ihre Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit aufgeben und eine reguläre Anstellung suchen.
Für Gründer, die sich am Anfang ihrer Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit befinden, besteht immerhin die Möglichkeit, Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Die Behörde erkennt an, dass Geschäftsideen oft eine gewisse Anlaufzeit benötigen. Dafür gibt es das sogenannte “Einstiegsgeld”, das in folgenden Fällen gewährt wird:
- Der Antragsteller bezieht bereits Bürgergeld.
- Vorher war er noch nicht hauptberuflich selbstständig tätig.
- Die Selbstständigkeit wird als Haupterwerb ausgeübt und umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Die Existenzgründung verspricht Aussicht auf eine baldige Unabhängigkeit vom Bürgergeld.
Die Höhe des Einstiegsgeldes für Selbstständige und Freiberufler ist individuell und hängt von persönlichen Lebensumständen sowie der Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit ab. Sie kann für Alleinstehende bis zu 502 Euro monatlich betragen, bei einer maximalen Förderdauer von 24 Monaten. Es soll den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern und den Gründern die Möglichkeit geben, sich in dieser Phase auf ihre berufliche Entwicklung zu konzentrieren.
Quelle: https://www.freelance-market.de/nl/293%E2%86%92B%C3%BCrgergeld-auch-an-Selbstst%C3%A4ndige-und-Freiberufler
Stand: 31.08.2023