Erweiterung unserer Serviceleistungen im VFP
Gerade in den letzten Monaten haben wir im VFP viele neue Mitglieder gewonnen - nicht zuletzt, weil viele Kolleginnen und Kollegen offensichtlich unsere verlässlichen Fach- und Rechtsinformationen in unsicheren Zeiten sehr zu schätzen wissen.
Das hat uns bewogen, unseren Service zu erweitern und auf unserer Homepage ein neues DATENSCHUTZFORUM einzurichten. Es wird von der auf solche Fragen spezialisierten Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft “activeMind“ betreut, von der wir im Downloadbereich unserer Homepage Ihnen auch schon den kostenfreien „Datenschutzgenerator“ zur Verfügung gestellt haben.
Bitte richten Sie Ihre Datenschutzfragen daher ab 01.07.2020 nicht länger an das RECHTSFORUM, sondern an das neue DATENSCHUTZFORUM!
Parallel dazu haben wir die Betreuung unseres STEUERFORUMS ab Juli Herrn Steuerberater John Pohlmann aus Hildesheim übertragen, mit dem wir bei anderen Themen bereits gut zusammenarbeiten konnten.
Um neue Fragen stellen und bereits gegebene Antworten in den Foren einsehen zu können, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer Mitglieds-ID und Ihrem Passwort einloggen. Dann steht Ihnen der gesamte Wissensschatz der letzten Jahre zur freien Verfügung.
Schaffen eines Heilberufe-Ausweises
Während der Corona-Beschränkungen galten ja in einigen Bundesländern Ausgangsbeschränkungen. Damit Sie in solchen Situationen aber trotzdem Hausbesuche bei Ihren Patienten machen und sich als Angehöriger eines Heilberufs schnell und unkompliziert ausweisen können, haben wir – auf Anregung von Mitgliedern – einen „Heilberufe-Ausweis“ geschaffen. Ergänzend zum VFP-Mitgliedsausweis können Sie ihn unkompliziert im internen Mitgliederbereich auf www.vfp.de beantragen Sie brauchen lediglich ein Foto von sich sowie natürlich Ihre Heilkundezulassung hochzuladen. Nachdem sie von uns geprüft und gespeichert wurde, wird Ihr Heilkunde-Ausweis gedruckt und Ihnen kostenfrei zugeschickt!
Bitte beachten Sie: Der Ausweis darf nur über die Dauer einer aktiven Mitgliedschaft im Verband eingesetzt werden. Beenden Sie Ihre Mitgliedschaft oder wird Ihnen die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde oder die Mitgliedschaft im VFP entzogen, muss der Ausweis umgehend vernichtet werden. Gerne können Sie diesen zu Ihrer Entlastung auch direkt an den Verband zurück senden.