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EuGH stärkt Rechte gegenüber Suchmaschinen

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Suchmaschinen wie Google gestärkt: Wer Texte mit unrichtigen Behauptungen zu sich oder seinem Unternehmen aus den Suchmaschinenergebnissen gelöscht haben will („Auslistungsantrag“), braucht dazu keine gerichtliche Verfügung (Europäischer Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 08.12.2022, Rechtssache C-460/20). Vielmehr reiche es, so die höchsten europäischen Richter, wenn Betroffene gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber den Nachweis erbringen, dass die in den fraglichen Texten aufgestellten Behauptungen falsch seien. Dazu reiche es, Beweise vorzulegen, die „vernünftigerweise“ verlangt werden könnten. Würden solche „relevanten und hinreichenden Nachweise“ vorgelegt, sei der Suchmaschinenbetreiber verpflichtet, dem Auslistungsantrag nachzukommen.

 

Stand: 19.01.2023