Neue Hinweise zu Google-Fonts
Verfahren gegen Abmahn-Anwalt und „IG Datenschutz“
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen Abmahnbetrugs und versuchter Erpressung gegen einen Rechtsanwalt und einen angeblichen Repräsentanten einer „IG Datenschutz“. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bundesweit Privatpersonen und Kleingewerbetreibende, die auf ihren Homepages „Google Fonts“ eingesetzt haben, per Anwaltsschreiben abgemahnt und ihnen angeboten zu haben, ein Zivilverfahren gegen Zahlung einer Vergleichssumme von jeweils 170 Euro vermeiden zu können. Eine Grundlage für diese Forderungen habe nicht bestanden.
Mittels einer eigens dafür programmierten Software sollen die Beschuldigten zunächst Websites identifiziert haben, die Google Fonts nutzen. In einem zweiten Schritt sollen Sie Websitebesuche automatisiert vorgenommen, diese letztlich also fingiert haben. Die dann protokollierten Websitebesuche sollen die Grundlage für die Behauptung der datenschutzrechtlichen Verstöße und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen gewesen sein, die durch die Annahme des „Vergleichsangebotes“ angeblich hätten abgewendet werden können. Bei Durchsuchungen gefundene Beweismittel werden nun ausgewertet. Rund 2000 Personen sollen dem „Vergleichsangebot“ zugestimmt haben; der Staatsanwaltshaft liegen außerdem 420 Anzeigen von „Abgemahnten“ vor, die nicht gezahlt haben.
Quelle: https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/
Inzwischen haben jedoch auch andere Privatpersonen und Anwaltskanzleien versucht, auf diesen Zug aufzuspringen und Abmahnungen oder ähnliche Forderungsschreiben geschickt.
Was kann man selber tun?
Das Portal www.e-recht24.de bietet einen Website-Scanner, mit dem zum Beispiel Praxisinhaber rasch feststellen können, ob ihre Website DSGVO-konform ist oder nicht – einfach die Website-Domain eingeben und den Scanner starten. Die Website liefert außerdem eine detaillierte Beschreibung, wie Google-Fonts datenrechtlich sicher in die Homepage eingebaut werden können.
Stand: 19.01.2023