Kurze Irritation über Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“
Nicht schlecht staunte eine Kollegin aus Bochum, als ihr bei der Anmeldung ihrer Praxis vom zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, das Führen der Bezeichnung „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ sei unzulässig – obwohl ihr nach der bestandenen Prüfung auf ihrer Zulassungsurkunde die Bezeichnung „Heilpraktikerin (Psychotherapie)“ empfohlen worden war.
Durch ein aufklärendes Schreiben des VFP-Vorstands konnte diese Irritation schnell aus der Welt geschafft werden, so dass das Gesundheitsamt Bochum – ähnlich wie z.B. auch Dortmund – folgende neue Empfehlung ausgibt:
„Zukünftig sind die nachfolgend aufgeführten Titel erlaubt für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die in Ihrer Berufsurkunde die Bezeichnung tragen „Heilpraktikerin/Heilpraktiker (Psychotherapie)“:
✓ Heilpraktikerin/Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
✓ Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie
✓ Heilpraktikerin/Heilpraktiker nur für Psychotherapie
✓ Heilpraktikerin/Heilpraktiker (Psychotherapie)
Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktiker sollen jedoch zur Vorbeugung von Missverständnissen folgende Grundsätze beachten:
- Aus der Tätigkeitsbezeichnung muss unmissverständlich hervorgehen, dass es sich um das Angebot einer Heilpraktikerin bzw. eines Heilpraktikers handelt.
- 2. Titelgeschützt ist die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut, daher darf sie – auch in ihrer adjektivischen Form (psychotherapeutisch) – in der Tätigkeitsanzeige nicht verwendet werden.
Unzulässig ist daher als Berufsbezeichnung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker z. B.
➢ Psychotherapeutin/Psychotherapeut (HPG)
➢ Heilkundliche Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut
➢ Psychotherapeutische Praxis
➢ Psychotherapeutischer Heilpraktikerin/Heilpraktiker
➢ Psychotherapeutische Heilpraxis“
Daraus geht aber auch hervor, dass unsere Empfehlung nach wie vor gültig ist:
Verwenden Sie „Praxis für Psychotherapie“ nur dann, wenn Sie diese Bezeichnung näher präzisieren entweder mit Hinweis auf das Gesetz oder mit Ihrer Berufsbezeichnung, also:
Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Monika Musterfrau
oder
Praxis für Psychotherapie
Monika Musterfrau
Heilpraktikerin für Psychotherapie