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Rechtliche Argumente gegen Prüfungsaufschub

rechtliches argumentBereits in unserem letzten Newsletter haben wir berichtet, dass die amtlichen Überprüfungen zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“ nicht endlos verschoben werden dürfen, weil dadurch das Grundrecht nach Art. 12 GG auf freie Berufsausübung beeinträchtigt wird.

Da nur jeder einzelne Betroffene beim zuständigen Verwaltungsgericht dagegen klagen kann, wenn sogar zugesagte Prüfungstermine von den Ämtern wieder gecancelt oder in akzeptabler Zeit überhaupt keine Kandidaten mehr zu den Prüfungsterminen zugelassen werden, weil hier in etlichen Bundesländern eine Kontingentierung stattfindet, haben wir Ihnen als Berufsverband schon Unterstützung zugesagt. Wer von Ihnen konkret vor hat zu klagen und diese Klage mit seinem Rechtsanwalt (am besten für Verwaltungsrecht) zusammen vorbereitet, kann von uns eine rechtliche Argumentationshilfe erhalten.

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Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
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