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VFP kämpft gegen Diskriminierung der Heilpraktiker für Psychotherapie

VFP kämpft gegen Diskriminierung der Heilpraktiker für PsychotherapieSchon Jahre zieht sich inzwischen ein Rechtsstreit hin, den der VFP gegen die Bundespsychotherapeutenkammer führt. Auf deren Internetseite und in verschiedenen Broschüren werden zwar die „Heilpraktiker für Psychotherapie“ auch erwähnt als Fachleute, die in Deutschland Psychotherapie ausüben dürfen.

Zugleich wird aber vor ihnen mit der Behauptung gewarnt: „Bei Heilpraktikern für Psychotherapie ist nicht sichergestellt, dass sie ausreichend qualifiziert sind, um psychische Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten Methoden zu behandeln“.

Dagegen hat der VFP in mehreren Instanzen geklagt, vor allem mit dem Hinweis darauf, dass der Heilpraktiker für Psychotherapie in den amtlichen Überprüfungen „ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild“ nachweisen „und die Befähigung haben (muss), Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln“. Diesen Nachweis muss er „nach dem Stand der Wisssenschaft“ erbringen. Nur wenn er dies in einer amtsärztlichen Überprüfung, bei der auch ein Facharzt für Psychiatrie oder für Neurologie bzw. ein Facharzt für Psychotherapie als Beisitzer anwesend ist, nachweist, hat er diese Qualifikation und darf sich dann „Heilpraktiker für Psychotherapie“ nennen.

Weil die bisherigen Gerichtsinstanzen diese Argumentation nicht anerkennen wollten, haben wir jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

 

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