Wer schadet unserem Berufsstand?
Eines muss von vornherein klar sein: Das ausgesprochen publikumswirksame Auftreten der Heilpraktikerin hat – gerade angesichts intensiver Bestrebungen bestimmter Interessengruppen, unseren Beruf in Misskredit zu bringen und abzuschaffen – unserem Berufsstand Schaden zugefügt.
Ein solches Verhalten schadet dem Berufsstand und jedem einzelnen Kollegen, jeder einzelnen Kollegin. Wir dulden dieses Verhalten nicht und deshalb wurde die Heilpraktikerin umgehend aus dem VUH ausgeschlossen.
Genau wie bei uns im VFP sieht auch die Satzung des VUH vor, dass der Vorstand ein Mitglied ausschließen kann, wenn die Interessen des Berufsverbandes verletzt und das Ansehen des Berufsstands geschädigt wurde. Darüber hinaus legt § 17 Abs. 1 unserer Berufsordnung sogar fest: „Freie Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie haben bei ihrem öffentlichen Auftreten alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Berufsstandes schadet.“
Eine Verletzung unserer Interessen wie auch des Ansehens unseres Berufsstandes liegt im Übrigen auch dann vor, wenn ein Mitglied die Grenzen seiner Zulassung überschreitet. Beispielsweise indem die Behandlung von Krebs oder organisch bedingten psychiatrischen Erkrankungen annonciert wird. Auch in solchen Fällen werden wir adäquat reagieren, um Schaden von den korrekt arbeitenden Mitgliedern abzuwenden.
04.09.2020