Arztvorbehalt in der HP-Praxis
In der Medienkampagne gegen die Heilpraktiker wurde oft fälschlich dargestellt, wir dürften alles und jeden behandeln.
Dabei gibt es zahlreiche Gesetze und sonstige Vorschriften, die unsere Tätigkeiten jetzt schon im Interesse der Patientensicherheit klar begrenzen. Dabei spielt der sog. Arztvorbehalt eine entscheidende Rolle, d.h. Verdachtsdiagnosen und Krankheitsbilder, die ärztliches Eingreifen zwingend notwendig machen und deren Behandlung uns untersagt ist. Eine vortreffliche systematische Übersicht dazu hat unser Kollege Thomas Schnura (Heilpraktiker, Psychologe M.A. und Dozent) erstellt. Sie finden sie im internen Mitgliederbereich auf www.vfp.de unter „Downloads“ unter Punkt 2 „Für die Praxis HP/PT“.