Corona-Virus: Empfehlungen für Heilpraktiker:innen – Update 5. Mai 2022
Eine Vielzahl der bisher gültigen Corona-Maßnahmen ist am 18. März 2022 außer Kraft getreten. Einige Basis-Schutzmaßnahmen sind geblieben. Zudem sind strengere Maßnahmen in Hotspot-Gebieten möglich. Je nach Infektionsgeschehen gelten in den Bundesländern unterschiedliche Corona-Regelungen.
Die Regelungen nach §28b IfSG, wie z.B. die Testpflichten für Heilpraktiker:innen, sind weggefallen. Der neue §28b IfSG sieht aktuell nur noch eine Maskenpflicht im ÖPNV & Nahverkehr vor. Auch die bundeseinheitliche Regelung zur Maskenpflicht in Praxen (inkl. jetzt auch Arztpraxen) gibt es nicht mehr. Jetzt müssen sich Heilpraktiker:innen vorrangig an den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung orientieren sowie an den Hygienevorgaben des RKI. Das heißt, dass Sie abhängig vom regionalem Infektionsgeschehen sowie den tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und das Infektionsrisiko in Ihrer Praxis weiterhin minimieren sollten.
Muss ich in der Praxis weiterhin eine Maske tragen?
„Aus fachlicher Sicht in Bezug auf die Infektionsprävention besteht kein Zweifel, dass Masken weiterhin verwendet werden sollten.“ (Aus unserem VFP-Hygieneforum, Stand: 10. April 2022)
Laut den branchenspezifischen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Stand 12. April 2022 (http://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus-arbeitsschutzstandards/coronavirus-therapeutische-praxen-arbeitsschutzstandards-und-43612 ), sollten Sie vor allem dann eine medizinische Gesichtsmaske (MNS) tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Ihnen und Ihren Patienten bzw. Ihren Mitarbeitenden nicht eingehalten werden kann. Besser noch: Sie tragen eine FFP2-Maske. Trägt die Person gegenüber, z.B. aufgrund der Behandlung, keine Maske, dann ist bei einem Abstand < 1,50 Metern die FFP2-Maske weiterhin Pflicht. Bei einem Abstand > 1,50 Metern kann bei einer ausreichenden Belüftung und, wenn die Gefährdungsbeurteilung es zulässt, auch mal auf eine Maske verzichtet werden. Allerdings sind ggf. strengere landesrechtliche Bestimmungen zum Infektionsschutz zusätzlich zu beachten.
Link:
Mehrheitliches „Ja“ zur Maskenpflicht in Arztpraxen:
www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Mehrheitliches-Ja-zur-Maskenpflicht-in-Arztpraxen-428484.html
Sollte ich mich – trotz Wegfall der Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen – regelmäßig (selbst) testen? Das müssen Sie im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung selbst prüfen. Wenn Sie Mitarbeitende haben, sind Sie weiterhin verpflichtet, Ihren Beschäftigten, mindestens einmal wöchentlich ein Testangebot zu machen.
Wichtig: Auch hier sind unbedingt die zusätzlich landesrechtlichen Vorschriften zu beachten, z.B. sieht die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 26. April 2022 vor, dass Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpfte oder genesene Personen sind, mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen aktuellen Testnachweis vorlegen müssen (ungeimpfte Personen mindestens dreimal pro Kalenderwoche).
Regelmäßige präventive Testungen sind vor allem dann sinnvoll, wenn Sie mit vulnerablen Personen, wie z. B. Älteren oder Menschen mit Vorerkrankungen, arbeiten. Wir empfehlen geimpften Personen weiterhin mindestens zwei Selbsttests pro Woche.
Ungeimpfte Therapeuten sollten nach Ansicht unserer Experten RA Benjamin D. Alt (Rechtsforum) und Dr. med. Tobias Kramer (Hygieneforum) weiterhin täglich (kontrolliert) testen.
Quellen und Links:
Corona-Tests im Betrieb (aktualisiert: 21. März 2022):
www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/corona-tests-im-betrieb-aktualisiert-21-03-2022--46244
Nationale Teststrategie SARS-CoV-2, Stand 11. Februar 2022:
www.zusammengegencorona.de/testen/die-nationale-teststrategie/
Was mache ich mit den 3G-Nachweisen von Mitarbeitenden und ggf. von Patienten, die ich in der Praxis dokumentiert habe?
Die in diesem Rahmen verarbeiteten „Corona-Daten“ müssen unverzüglich vernichtet werden.
Aber: „Aufgrund der speziellen Regelungen im Gesundheitsbereich sind dort nach wie vor bestimmte Datenverarbeitungen erforderlich und damit rechtskonform. Das betrifft z.B. die einrichtungsbezogene Impfpflicht in §20a Infektionsschutzgesetz (neu). Zu dieser hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder einen aktuellen Beschluss veröffentlicht, in dem sie sich u.a. zum datenschutzkonformen Umgang mit den Impfnachweisen äußert.“
Quellen:
https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/corona-daten-spatestens-jetzt-loschen-210773.html
https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_13_04_beschluss_DSK_20a_IfSG.pdf
Gelte ich aktuell mit zwei Einzelimpfungen noch als vollständig geimpft?
Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 wurde die Definition der Impfnachweise bei COVID-19 angepasst. Die Regelung des §22a Abs. 1 Nr. 2 IfSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22a.html ) sieht jetzt vor, dass ein vollständiger Impfschutz erst dann vorliegt, wenn 3 Einzelimpfungen erfolgt sind. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2022. Bis dahin sind zwei Einzelimpfungen ausreichend.
Allerdings gibt es auch andere Konstellationen, wann eine Person als vollständig geimpft gilt. Eine Übersicht, wann ein vollständiger Impfschutz vorliegt, finden Sie im internen Mitgliederbereich unter dem Unterpunkt „Corona-Informationen“.
Wo finde ich die Regelungen der Bundesländer?
Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona
Bayern: https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick
Berlin: https://www.berlin.de/corona">https://www.berlin.de/corona">https://www.berlin.de/corona
Brandenburg: https://">https://corona.brandenburg.de/corona/de
Bremen: https://www.bremen.de/corona
Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus
Hessen: https://www.hessen.de/handeln/corona -in-hessen
Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/corona
Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite
Saarland: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/home_node.html
Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/index.html
Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
Thüringen: https://www.tmasgff.de/covid-19