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Neurofeedback für Heilpraktiker für Psychotherapie erlaubt?

Neurofeedback für Heilpraktiker für Psychotherapie erlaubt?

Wer darf Neurofeedback-Therapien durchführen? Dazu gab es kontroverse Aussagen. Einige Hersteller behaupten, es sei ein reines Trainingsverfahren und könne unbedenklich von jedem eingesetzt werden, der eine entsprechende Schulung erhalten habe.

Andere Stimmen behaupteten, es sei eine medizinische Methode – immerhin werden dabei Gehirnströme gemessen und rückgemeldet – und deshalb dürften nur Ärzte und Vollheilpraktiker Neurofeedback benutzen.

Wir haben unseren Verbandsanwalt Dr. jur. Stebner, Fachanwalt für Medizinrecht, gefragt. Hier ist seine Stellungnahme:
Zu den Standarddiagnostiken und -therapien der HPP könnten unter anderem auch das Biofeedback und damit auch das Neurofeedback gehören, wenn es in einem psychotherapeutischen Gesamtkonzept und mit psychotherapeutischer Zielsetzung erfolgt. Dabei kann § 1 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz analog für die HPP-Haftung eine Bedeutung gewinnen, weil eine somatische Abklärung medizinisch notwendig sein kann. Die Behandlung z. B. einer Epilepsie mit dem Neurofeedback scheidet daher für HPP aus. Zu beachten sind auch psychische Krankheitsbilder, die ärztlicher Behandlung vorbehalten bleiben, weil sie nach schulmedizinischen Leitlinien organische Ursachen haben können und nach ärztlicher Beurteilung auch einer Arzneimitteltherapie bedürfen können. Dies sind die ICD-10-Diagnosen F0 bis F3.

Biofeedback und Neurofeedback sind in der Heilbehandlung angesiedelt, sodass auch bei einer Zielsetzung außerhalb der Heilbehandlung ein Trainer/Coach Neurofeedback nach unserer Beurteilung nicht verwenden darf. Wegen der Gefährlichkeit dürfte auch eine erlaubnisfreie Heilbehandlung ausscheiden.“

 

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