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Politische Weiterentwicklung zu unserem Beruf

02 arbeitsgemeinschaftAuch Prof. Stock als Verfasser des BMG-Gutachtens zum Heilpraktikerrecht kommt zum gleichen Ergebnis wie schon Prof. Sodan und Rechtsanwalt Dr. Sasse: Abschaffen kann man den Heilpraktikerberuf nicht, das wäre gegen das Grundgesetz. Aber wie der Beruf künftig gestaltet wird, darum wird gerungen.

Deshalb bedeutete die Aufforderung an uns, eine Stellungnahme zu erarbeiten, erneut eine intensive Abstimmung mit den anderen Berufsverbänden. Inhaltlich haben wir uns weitestgehend den Antworten von 18 HP-Verbänden angeschlossen, die grundlegend von Rechtsanwalt Dr. René Sasse erarbeitet worden waren. Um die besonderen Aspekte des „Heilpraktikers für Psychotherapie“ deutlich zu machen, haben wir darüber hinaus eine eigene Stellungnahme verfasst. Ergänzend dazu hat auch die Anfang des Jahres neu gegründete „Arbeitsgemeinschaft Heilpraktiker für Psychotherapie“, der 12 psychotherapeutische Berufs- und Fachverbände angehören, noch ein kurzes Statement ans Ministerium geschickt, um dafür zu plädieren, dass unser seit 28 Jahren fest etablierter Beruf gesetzlich verankert wird. Nun wird das Ministerium alle Stellungnahmen auswerten (natürlich auch die von anderen Interessengruppen) und uns anschließend wahrscheinlich zu einer Anhörung einladen.