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Selbständig als HP für PT auch bei Erwerbsminderung

Selbständig als HP für PT auch bei ErwerbsminderungEine Kollegin, die eine Zeit lang durch Krankheit erwerbsunfähig war und eine entsprechende Rente bezog, wollte nach ihrer Prüfung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie in diesem Beruf auch stundenweise tätig werden.

Sie fürchtete nun, dadurch ihre Rente zu verlieren. Die rechtliche Klärung, die auch für andere Betroffene wichtig sein kann, ergab:
„Sehr geehrter Herr Dr. Weishaupt,
ich war heute Morgen bei einem Rentenberater und Rechtsbeistand. Dieser hat mir die Auskunft gegeben, dass die Deutsche Rentenversicherung mir nur aufgrund des Titels “Heilpaktikerin für Psychotherapie“ die Erwerbsminderungsrente nicht entziehen kann. Ausschlaggebend wird die Stundenzahl sein, mit der ich den “Job“ ausführe. Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente aus rein medizinischer Sicht, nicht aufgrund der “Arbeitsmarktsituation“. Wenn mein Gewinn 450,00 (nach Abzug aller laufenden Kosten) nicht übersteigt, bleibt diese auch voll erhalten. Danach wird sie - je nach Stundenzahl und Verdienst - gekürzt. Die Hinzuverdienstgrenzen sind hier ganz klar geregelt.“

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