Was tun, wenn mein Klient nicht zahlt?
Immer wieder werden wir im Serviceteam mit dieser Frage konfrontiert. Auch hier kann nicht genug unterstrichen werden, wie wichtig ein eindeutiger schriftlicher Beratungs- bzw. Behandlungsvertrag ist. Muster dafür finden Sie im internen Mitgliederbereich hier auf unserer Homepage.
Wir sind nicht nur zur therapeutischen Aufklärung verpflichtet, sondern auch zur wirtschaftlichen Aufklärung: Kosten der Beratung/Behandlung, Zahlungsmodalitäten, Ausfallhonorare usw.
Wenn Klienten nicht vereinbarungsgemäß zahlen, können Sie noch einmal freundlich eine Zahlungserinnerung herausschicken, in welcher Sie vielleicht doch eine Teilzahlungsvereinbarung vorschlagen. Das müssen Sie nicht, es wäre aber ein letzter freundlicher Versuch. Außerdem können Sie auf dieser Zahlungserinnerung noch anmerken, dass Sie die Unannehmlichkeiten eines Mahnverfahrens gerne vermeiden möchten.
Stellt sich der Klient dann immer noch quer, schicken Sie eine erste Mahnung heraus, da können Sie auch gerne eine Summe X als Mahngebühr aufschlagen.
Wenn das immer noch nicht fruchtet, schicken Sie eine zweite Mahnung heraus, den Betrag wieder erhöhen um eine Summe X als Mahngebühr. Wenn Sie anfangen Mahnungen zu schicken, am besten auch per Einschreiben.
Wenn Sie sicher sind, dass die Frau ohne weiteres ihre Rechnung bezahlen kann, können Sie z.B. dieses Anwaltsbüro hier bemühen: http://www.sofortmahnung.de .
Da zahlen Sie 10 €, und der Anwalt schreibt entweder einen freundlichen Brief oder leitet gleich das gerichtliche Mahnverfahren ein. Das können Sie natürlich auch selber (http://www.mahngerichte.de ), aber es gibt Fachleute, die so etwas für einen erledigen können. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie eine Vollstreckung mit beantragen, dann bekommt der Klient im Zuge des Mahnverfahrens, sollte er nicht freiwillig bezahlen, Besuch vom Gerichtsvollzieher. Das macht sich auch nicht gut bei der SCHUFA.
Androhen dürfen Sie diese Schritte nicht. Sie sollten aber unmissverständlich klarstellen, dass Sie bereit sind, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, sollte der Betrag bis dem und dem Zeitpunkt nicht überwiesen worden sein.