Alles sauber?! Hygiene in der Praxis des Heilpraktikers für Psychotherapie
Wonach beurteilen Sie ein Restaurant? Nach der Küche oder nach dem Klo? Ganz eindeutig: Wenn die sanitäre Einrichtung eines Lokals zu wünschen übrig lässt, schließen die meisten von uns auf die Küche – und der Restaurantinhaber sieht uns nicht wieder. Auch wenn die Bäckereifachverkäuferin sich die Nase putzt und gleich im Anschluss daran mit ungewaschenen Fingern die Feierabendbrötchen eintütet, stellen sich, zumindest bei mir, die Nackenhaare auf. Wohlgefühl breitet sich bei mir aus, wenn ich in der Fußpflegepraxis frische Handtücher bekomme, die noch nach Hygienewaschmittel duften. Und wie sieht es in Ihrer Praxis aus?
Zwar unterliegt der Heilpraktiker für Psychotherapie nicht den strengen Vorschriften, die für den invasiv tätigen Heilpraktiker gelten, dennoch gilt für ihn genauso das Heilpraktikergesetz – samt Durchführungsverordnung. Die Prüfung des Heilpraktikers für Psychotherapie erfolgt vor dem Gesundheitsamt und das entscheidet, ob der Prüfling eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ ist oder nicht. Und spätestens seit der Schweinegrippe sollte jedem Praxisinhaber klar sein, dass die persönliche Händehygiene eine der wichtigsten Präventivmaßnahmen ist, um die Ausbreitung von Erregern zu vermeiden. Wie viele Hände schütteln Sie täglich in Ihrer Psychotherapiepraxis?
Grundsätzlich obliegt dem Gesundheitsamt die Aufsicht über die Heilpraktikerpraxen, auch über die des Heilpraktikers im „Bereich Psychotherapie“. Das berechtigt die Gesundheitsämter auch, Heilpraktikerpraxen mit und ohne Ankündigung zu begehen. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes interessiert, ob Ihre Praxis zumindest die hygienischen Mindestanforderungen erfüllt, denn rein formell sind Sie ein nichtinvasiv tätiger Heilpraktiker.
Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und „technischen Regeln“, welche die rechtlichen und fachlichen Hygieneanforderungen in Heilpraktikerpraxen regeln. Entscheidend für Sie sind die Vorschriften der „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ bzw. „die technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“ (kurz: TRBA 250) sowie die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI-Richtlinien), genau genommen, die Empfehlungen der „Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“.
Klingt komplex und kompliziert, ist es aber nicht wirklich. Ihr „biologischer Arbeitsstoff“ sind die „Mikroorganismen“, ob physiologisch oder pathogen, die Ihr Klient zum Beratungsgespräch gleich mit in Ihre Praxis bringt – und Ihre Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die kleinen Bakterien und Viren, die womöglich pathogen sein könnten, nicht von anderen Klienten und von Ihnen als Gast mit nach Hause genommen werden. Und damit Ihnen diese Arbeit erleichtert wird, gibt es Standards. Standards zur Händehygiene, Hygienestandards für den Umgang mit Ihren Patienten sowie Standards dafür, Flächen, Wäsche und Medizinprodukte hygienisch zu halten. Diese Maßnahmen dienen Ihrem persönlichen Schutz, dem Schutz Ihrer Beschäftigten – und last, but not least, dem Schutz Ihrer Klienten.
Auch der Heilpraktiker für Psychotherapie hat „Medizinprodukte“ in seiner Praxis. Zum Medizinprodukt wird alles, was Sie zur „Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten“ am Menschen einsetzen. Man unterscheidet passive Medizinprodukte von sogenannten aktiven, also „energetisch“ betriebenen. Passive Medizinprodukte sind z. B. Heilsteine, Aura-Soma-Flaschen, Bachblüten oder Symbolkarten, die Sie auf den Patienten auflegen oder auch die Farbbrillen aus der Psychokinesiologie. Zu den aktiven Medizinprodukten zählen u. a. Bioresonanzgeräte, Biofeedbackgeräte, Frequenzgeräte und Farblichtlampen.
An den energetisch (mit Strom oder Batterie betriebenen) Geräten müssen Sie regelmäßig sicherheitstechnische Kontrollen durchführen lassen. Diese erledigt der TÜV. Die Kontrollen werden auch von Firmen (z. B. Henry Schein) angeboten. Wichtig ist, dass Sie ein Medizinproduktebuch und ggf. spezielle Gerätebücher führen (mehr dazu im nächsten Beitrag) und sich beim Hersteller informieren, für welche Geräte Sie eine Einweisung benötigen, was schriftlich dokumentiert werden muss.
Baulich-funktionelle Voraussetzungen
Hygiene verschafft Wohlbefinden und ist Ausdruck für professionelles Arbeiten. Damit das auch gelingt, sind besondere bauliche und funktionelle Raumanforderungen zu schaffen.
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie von privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein. Falls Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit in „halbprivaten“ Räumen arbeiten, kennzeichnen Sie bitte die privaten Bereiche mit deutlich angebrachten Beschilderungen („Privat“) und sorgen Sie dafür, dass diese Räume während Ihrer Tätigkeit verschlossen bleiben.
Für Sie als Praxisinhaber (samt Personal) und Ihre Klienten müssen getrennte Toiletten zur Verfügung stehen. Wenn Sie Ihre Praxis im eigenen Haus einrichten und keine Angestellten haben, zeigen sich die Ämter oftmals tolerant, wenn sich nur eine Toilette in den Praxisräumen und Ihr persönliches stilles Örtchen in den Privaträumen befindet. Bei fensterlosen Toilettenräumen in Ihrer Praxis achten Sie bitte auf eine mechanische Entlüftung. Wichtig sind ein Handwaschbecken mit fließend warmem und kaltem Wasser, Einmalhandtücher aus dem Wandspender sowie Seife aus dem Flüssigspender. Neuerdings sind auch im Supermarkt „No-touch“–Seifenspender erhältlich. Diese kommen bei den großen, vor allem aber bei den kleinen Patienten, besonders gut an.
Wenn Sie Methoden wie Akupressur, Reiki, Entspannungsmassagen und Körperpsychotherapie anwenden, wenn Sie also direkten Hautkontakt mit Ihrem Patienten haben, ist es empfehlenswert, Ihren persönlichen Handwaschplatz mit Einhebelmischer (bedienbar mit dem Hand- oder Ellenbogengelenk) und wandständigen Spendern für Flüssigseife, Händedesinfektionsmittel und Papierhandtücher einzurichten, sowie Pflegemittel für die Hände bereitzustellen (Spender/Tube, keine Dosen).
Was im Moment vom nichtinvasiv tätigen Heilpraktiker zumindest gefordert wird, ist ein Wandspender für die Desinfektion der Hände – investieren Sie gleich ein bisschen Geld in eine Abtropfschale: Fußboden und Wand werden es Ihnen danken.
Fußböden, Wände und das Inventar in den Behandlungsräumen sollten gut zu reinigen (glatt, fugendicht, feucht abwischbar) und, falls notwendig, desinfizierbar sein. Solche Gründe könnten sein, „wenn Ihnen das Kind auf die Liege bricht“ – oder der „schnodderige Patient“ seine Finger an Ihrer Liege abwischt. Und auch Tränen fließen in der Psychotherapie ja oft reichlich …
Grundsätzlich führen Sie als Heilpraktiker für Psychotherapie nur Maßnahmen der Schutzstufe 1 in Ihrer Praxis aus. Das heißt, Sie üben Tätigkeiten aus, bei denen Sie „keinen Umgang oder sehr selten geringfügigen Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten (Schweiß, Tränen), Körperausscheidungen oder Körpergeweben haben und bei denen auch „keine offensichtliche Ansteckungsgefahr durch Aerosolinfektion besteht, sodass eine Infektionsgefährdung unwahrscheinlich ist“.
Das bedeutet, dass Sie alle Bereiche in Ihrer Praxis ganz normal reinigen können, angepasst an die Besucherfrequenz in Ihrer Praxis. Auch der Sanitärbereich wird normal gereinigt.
Halten Sie ein Flächendesinfektionsmittel, inklusive Schutzkleidung für die Arbeit mit solchen Mitteln (Schutzbrille, flüssigkeitsbeständige Schürze, dickwandige Haushaltshandschuhe, eventuell Mund- und Nasenschutz) für „Notfälle“ in Ihrer Praxis bereit. Diese gehören in einen abschließbaren Putzschrank und sollten regelmäßig auf Haltbarkeit hin überprüft werden.
Ihre „Medizinprodukte“ und patientennahe Flächen desinfizieren Sie anlassbezogen. Das heißt nach Gebrauch, bzw. nach Kontamination (dazu gehört ebenfalls der Hautkontakt des Patienten mit der Liege!).
Bei Anbruch des Flächendesinfektionsmittels notieren Sie bitte das Anbruchdatum auf der Flasche. Angaben zur Haltbarkeit der Desinfektionsmittel befi nden sich auf den Etiketten der Hersteller. Der Umgang mit Desinfektionsmitteln fällt unter die „Gefahrenstoffverordnung“. Tipp: Wenn Sie ein Desinfektionsmittel bestellen, fordern Sie beim Hersteller gleich das Sicherheitsdatenblatt des Präparates an und heften Sie es in einem Ordner ab. Diese Datenblätter stellen Ihre „Betriebsanweisung“ dar und helfen Ihnen, sicher mit Desinfektionsmitteln umzugehen. Nutzen Sie nur Desinfektionsmittel, die von der „Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie“ gelistet sind („DGHM-Liste“, auch „VDH-Liste“). Das Umfüllen von Händedesinfektionsmittel ist nicht gestattet, hier besteht Verkeimungsgefahr – und rein formal würden Sie so ein „Arzneimittel“ herstellen, also besser: Finger davon.
Richtiger Umgang mit Desinfektionsmitteln (Tätigkeit der Schutzstufe 2)
Tragen Sie beim Ansetzen von Desinfektionslösungen geeignete Schutzkleidung. Sorgen Sie dafür, dass der Raum, in dem Sie sich befinden, gut belüftet ist. Verwenden Sie zum Ansetzen der Desinfektionslösung kaltes Wasser. Geben Sie immer das Desinfektionsmittel in das Wasser hinein, nicht umgekehrt. Achten Sie auf die richtige Dosierung des Mittels (laut Herstellerangabe) und nutzen Sie auch die Dosierhilfen. Und ganz wichtig, mischen Sie die Produkte bitte niemals mit anderen Mitteln!
Hinweis: Die Wischdesinfektion ist der Sprühdesinfektion immer vorzuziehen (giftige Aerosole!).
Rahmenhygieneplan für Heilpraktiker
Den „Rahmenhygieneplan für Heilpraktiker“ können Sie unter www.vfp.de einsehen.
Wenn Sie Fragen zur Hygiene haben, an Hygieneschulungen teilnehmen wollen oder eine Praxisbegehung wünschen, rufen Sie uns an!
VFP-Service-Telefon: 018 03 / 21 02 17
Ansprechpartnerin
Sonja Kohn
Heilpraktikerin, Fragen zu Hygiene und Praxisführung
Mittwoch 9.30 bis 11.00 Uhr
Anruf bis 30 Minuten, € 30,–