Zum Hauptinhalt springen

News

Heilmittelwerbegesetz unbedingt beachten!

Wer darf Schwangere und Wöchnerinnen behandeln? Auch wenn die Bestimmungen des HWG im Jahre 2011 deutlich gelockert worden sind, gelten eine Reihe von Einschränkungen nach wie vor. Sie sollten bei der Beschreibung Ihrer Methoden und therapeutischen Maßnahmen von Ihnen unbedingt beachtet werden, damit Sie sich teure Abmahnungen ersparen!

In § 3 HWG heißt es: „Unzulässig ist eine irreführende Werbung.“ Irreführung liegt z.B. vor, wenn  für ein Mittel oder eine Methode eine therapeutische Wirksamkeit versprochen wird, die nicht vorliegt oder wissenschaftlich zweifelhaft sind. Nach § 11 HWG ist die Widergabe von Krankengeschichten jetzt mit Einschränkungen möglich, d.h. dass dies nicht in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt oder durch eine ausführliche Beschreibung oder Darstellung zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann.


Welche Inhalte sollten nicht veröffentlicht werden?
Wenn es um die Inhalte auf der Praxishomepage geht, sind folgende Themen tabu:

  • Erfolgsgarantien und Heilsversprechen
  • Ferndiagnosen und –therapien (nur Beratung über Skype, Internet usw!)
  • Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung (vgl.  Berufsordnung)
  • Bilder oder Krankengeschichten, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise dargestellt werden (z.B. Vorher-/Nachherbilder )
  • Patientendiskussionsforen / Elektronische Gästebücher / Preisausschreiben
  • Links zu Herstellern und Händlern (unzulässige Produktempfehlung!)

Welche Inhalte dürfen veröffentlicht werden?

  • Angebotsspektrum und Philosophie der Praxis / Psychotherapeutischer Behandlungsansatz / Methodische Schwerpunkte
  • Angaben zur Person des Praxisinhabers, z.B. Lebenslauf, persönlicher Werdegang, Zugehörigkeit zu Berufsverbänden etc.
  • Ggf. Vorstellung des Praxisteams (evt. mit beruflichem Werdegang und Bild ) und der Räumlichkeiten
  • Kontaktdaten, Angaben zur Praxisorganisation, z.B. Sprechzeiten, Terminvergabe, Anfahrtsbeschreibung, Parkmöglichkeiten , Barrierefreiheit etc.
  • Hinweise auf besondere Sprachkenntnisse, Veranstaltungshinweise (Schulungen, Kurse für die Patienten)
  • Sachliches Informationsmaterial zu Krankheitsbildern, seelischer Gesundheit, Psychotherapiemethoden usw. in für die Patienten verständlicher Sprache
  • Merkblätter und Aufklärungsformulare (z.B. Behandlungsvertrag zum Herunterladen und Ausfüllen vor dem Praxisbesuch)

 

< Zurück