Ist Werbung für Hypnose erlaubt?
Diese  Frage ist ein Beispiel für eine rechtliche Klärung, die noch einmal neu  erforderlich wurde, weil durch verschiedene Gerichte spezielle Wirkaussagen zu  einzelnen Methoden verboten worden sind.
 
In unserer Rechtsfrage des Monats geht  es darum, ob es uns erlaubt ist, für Hypnose Werbung zu machen oder nicht – und  wirft damit für uns unvermeidlich eine Kernproblematik auf: Wofür dürfen wir,  trotz der vermeintlichen „Liberalisierung“ des Heilmittelwerbegesetzes (2012),  in unseren Flyern, der örtlichen Presse und auf unseren Internetseiten  überhaupt noch werben, wenn uns eigentlich ein „Maulkorb“ aufgesetzt wird? Denn  der größte Teil der Therapien, die wir in unseren Praxen einsetzen, beruht auf  der Erfahrungsheilkunde und nicht auf „schulmedizinischen Nachweisen“. Auch an  dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Überprüfen Sie bitte, ob Ihre  Werbemaßnahmen möglichen „Abmahnhaien“ standhalten oder nicht. Frage: Guten Tag  Herr Dr. Stebner, mir wurde gerade gesagt, dass ich nicht mit Hypnose werben  darf. Ist das korrekt? Der Grund wäre, dass Hypnose kein wissenschaftlich  anerkanntes Verfahren ist. Hintergrund: Ich schalte regelmäßig eine Anzeige in  einer regionalen Zeitung im Printbereich, z.B. mit „Abnehmen mit Hypnose“. Darf  ich das?
  
  Antwort:
Das, was Sie gehört haben, bezieht sich auf § 3 Satz 2 Nr. 1. HWG (http://www.gesetze-im-internet.de).  Das Problem liegt im Nachweis von Wirksamkeitsaussagen. Überwiegend werden von  der Rechtsprechung schulmedizinische Nachweise verlangt. Das HWG ist allerdings  nur anwendbar, wenn die Hypnose zur Heilbehandlung eingesetzt wird. Dies könnte  beim Abnehmen anders sein, jedenfalls dann, wenn Sie keine Adipositaspatienten  betreuen. Außerhalb der Heilbehandlung kann sich jedoch abgemildert die  Wirksamkeitsproblematik ebenfalls nach § 3 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren  Wettbewerb (UWG; http://www.gesetze-im-internet.de)  stellen. Es kommt dann darauf an, wie wissenschaftlich belegt werden kann, dass  die Hypnose geeignet sein kann zur Gewichtsreduktion. Ihr Dr. F. Stebner, RA  Wir müssten z.B. wie folgt für die Behandlung von Übergewicht mittels Hypnose  eine wissenschaftliche Studie und deren Quelle benennen wie die folgende zur  Behandlung von Fibromyalgie:
Hypnose kann nach Meta-Studie Schmerzen bei Fibromyalgie lindern.
Hypnose könnte gegen die Schmerzen bei Fibromyalgie helfen. Das ist das  Ergebnis einer Meta-Studie, die jetzt im Fachblatt European Journal of Pain  veröffentlicht wurde. Ein Team um Forscher des Universitätsklinikums Regensburg  wertete dafür sieben randomisierte, kontrollierte Untersuchungen mit insgesamt  387 Fibromyalgie-Patienten aus. Diese waren zwischen 40 und 50 Jahren alt und  zu 90 Prozent weiblich. Die Ursachen der Fibromyalgie sind nach wie vor  ungeklärt, die Krankheit ist schwer zu diagnostizieren. Behandeln lassen sich  nur die Symptome.
Ein Teil der Patienten erhielt Sitzungen mit Hypnose beziehungsweise geführter  Imagination, ein anderer erhielt die Standardtherapie, Physiotherapie,  Autogenes Training oder keine Behandlung…. Ergebnis: Die Schmerzlinderung fiel  im Vergleich zur Kontrolle deutlich größer aus, auch die psychische Belastung  reduzierte sich in der Hypnose-Gruppe deutlich stärker als in der Kontrollgruppe.  Bei Fatigue und Schlafstörungen, unter denen Fibromyalgie-Patienten oft leiden,  zeigte sich ebenfalls ein Effekt…. Nebenwirkungen der Hynose gab es keine.  Fazit der Forscher:
Diese komplementärmedizinische Methode kann als ein Ansatz  zur Behandlung von Fibromyalgie-Schmerzen gelten. Quelle: https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/hypnose-lindert-schmerzen-bei-fibromyalgie-10936/print/ 
Dies wäre also ein Beispiel dafür, wann und wie von Heilpraktikern (für  Psychotherapie) für Hypnose zur Behandlung von Fibromyalgieschmerzen geworben  werden darf, jedoch unter Beachtung der Voraussetzungen des  Heilmittelwerbegesetzes (HWG).