Psychologische Berater brauchen keine HP-Zulassung
Ein Gesundheitsamt in Sachsen-Anhalt wollte einer Kollegin die Eröffnung einer Psychologischen Beratungspraxis untersagen und behauptete, sie brauche dafür eine Zulassung als „Heilpraktikerin für Psychotherapie“. Da sich das Amt vor Ort nicht von dieser Meinung abbringen ließ, fragten wir beim Ministerium für Arbeit und Soziales nach. Von dort kam jetzt die Entwarnung: „Bei der ausschließlichen psychologischen Beratung handelt es sich nicht um die Ausübung der Heilkunde. Insofern teilen wir Ihre Auffassung, auch zu dem von Ihnen geschilderten Fallbeispiel. Für eine Tätigkeit als Psychologischer Berater ist eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nicht erforderlich.“