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Umsatzsteuer-Erklärung auch für Heilpraktiker erforderlich

. Umsatzsteuer-Erklärung auch für Heilpraktiker erforderlichFür Unsicherheit bei den Heilpraktikern unter uns sorgten Meldungen aus Bayern, dass die Finanzämter dort neuerdings von jedem Arzt eine Umsatzsteuererklärung verlangen.

Das hängt damit zusammen, dass viele Ärzte mittlerweile nicht nur umsatzsteuerfreie „Heilbehandlungen“ anbieten, sondern z.B. auch viele „IGEL-Leistungen“, die umsatzsteuerpflichtig sind. Wir haben bei der Steuerkanzlei Dr. Stölzel, die unser „Steuer-Forum“ auf https://www.vfp.de betreut, nachgefragt. Frau Alexandra Rauch, Steuerfachangestellte dort, antwortete uns:
„Generell muss jeder, der eine selbständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt, also auch ein Heilpraktiker, eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Früher haben die meisten die Finanzämter darauf verzichtet, aber in letzter Zeit werden immer mehr Ärzte oder auch Heilpraktiker aufgefordert, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Es gibt in der Umsatzsteuererklärung eine extra Zeile für steuerfreie Umsätze. In dieser tragen Sie bitte die Summe der steuerfreien Umsätze ein. Wenn Ihre Mitglieder auch Umsätze erzielen, die unter §19 UStG Kleinunternehmer - Regelung fallen, müssen auch diese eine Umsatzsteuererklärung abgeben.“ D.h. Erträge aus umsatzsteuerbefreiten „Heilbehandlungen“ tragen Sie in der genannten Zeile ein. Umsatzsteuerpflichtige Erträge aus Beratung, Coaching, Supervision etc. in die anderen Zeilen des Formulars. Am besten erfassen Sie die unterschiedlichen Umsätze schon im Laufe des Geschäftsjahres gesondert

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