Skip to main content

News

Was ist nun mit der Verwendung von „EFT“?

Was ist nun mit der Verwendung von „EFT“?Wie uns die Vorsitzende des EFT D.A.CH. - Verbandes für Klopfakupressur e.V., Frau Marit Steinkopf, aufklärte, besteht in Deutschland und Europa schon länger ein Markenschutz für die Marke „EFT“ als Kürzel für „Emotional Freedom Techniques“. Dieses Markenrecht gilt auch für „EFT“ in verschiedenen Wortverbindungen.

Wer „EFT“ weiter professionell benutzen wolle und/oder vor allem EFT Kurse und Ausbildungen anbiete, solle auf jeden Fall deutlich machen, dass er sich nicht an dem „Official EFT“ von Gary Craig orientiere, sondern seine eigene Version und sein eigenes Verständnis von der Arbeit mit EFT bzw. Klopfakupressur weitergebe. Das betreffe alle entsprechenden Unterlagen und Internetauftritte.

Im Zusammenhang mit EFT Ausbildungen/Seminaren dürfen lediglich Teilnahmebestätigungen ausgestellt werden, wobei wiederum deutlich zu machen ist, dass man sein eigenes Verständnis von der Arbeit „EFT“/Klopfakupressur lehrt und sich nicht an den Inhalten von „Official EFT“/„Optimal“ orientiert. Das Recht einer Zertifizierung von EFT behält sich Gary Craig exklusiv vor. Die Begriffe „EFT-Trainer“ und „EFT-Lehrtrainer“ dürfen nur exklusiv von Gary Craig speziell zertifizierte Anbieter nutzen. Zusätze, wie „nach D.A.CH.“ oder “nach ENI“, sind dabei auch nicht mehr länger gültig und stellen eine Verletzung der Marke dar. Es ist damit zu rechnen, dass die Verwendung der Bezeichnungen „EFT-Trainer“ und „EFT-Lehrtrainer“ auch in Kürze abgemahnt werden wird. Deshalb sollten diese Bezeichnungen umgehend aus Internetauftritten und Werbematerialien entfernt werden. Eine Bezeichnung wie „Trainer für Klopfakupressur“ ist aber weiterhin möglich!


Sollten Sie sich weiter informieren wollen, wenden Sie sich bitte an den EFT D.A.CH.-Verband für Klopfakupressur e.V.; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

< Zurück