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Ab Oktober mehr Spielraum für Video-Einsatz

Für die approbierten ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband die Möglichkeiten für Videositzungen erweitert. So dürfen z.B. auch Gruppentherapien bis zu acht Personen in diesem Format abgehalten und abgerechnet werden, wenn vorher ein persönlicher Kontakt mit den Patient:innen stattgefunden hat. Auch muss vorab geklärt worden sein, wie die Sitzung bei einem technischen Verbindungsabbruch fortgesetzt wird und welche Schritte bei eventuell drohender Selbst- oder Fremdgefährdung ergriffen werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Politik/Ab-Oktober-mehr-Spielraum-fuer-Video-Einsatz-in-der-Psychotherapie-423084.html?bPrint=true

Für Heilpraktiker:innen (für Psychotherapie) bleibt es - nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts von 2016 - dabei, dass ihre Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden dürfen. Dies gilt leider auch weiter, obwohl die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen krankenkassenfinanzierten Therapieplatz von 4 längst wieder auf 9 Monate (!) gestiegen sind - bedingt durch die Folgen der Coronapandemie.

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