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Ferndiagnose via Ehefrau – und das gerichtliche Nachspiel

Ferndiagnose via Ehefrau – und das gerichtliche NachspielÜber einen kuriosen Fall einer „Ferndiagnose via Ehefrau“ mit einem gerichtlichen Nachspiel berichtete am 8. Oktober Klaus Ott in der „Süddeutschen Zeitung“:

„Unberechenbar, kalt, rücksichtslos? Ein Arzt attestiert einem Mann ‚krankhafte Verhaltensweisen‘ - ohne ihn gesehen zu haben. Alle Beschreibungen stammen von dessen Ehefrau. Eine Konstellation, die an den Fall Gustl Mollath erinnert.

Dieser Mann, so steht es im Attest, ist psychisch gestört. Er sei unberechenbar, kalt und rücksichtslos, neige zu Wutausbrüchen, leugne Tatsachen und verdränge die Konflikte, die durch seine ‚krankhaften Verhaltensweisen‘ entstünden. Seine Frau leide schwer darunter. Andererseits könne ihr Mann charmant, gewinnend und verständnisvoll sein, wenn er bei der Gattin etwas erreichen wolle.

Der Verfasser des Attests, ein schon etwas älterer Arzt und Psychotherapeut aus München, warnte eindringlich vor drohenden Exzessen. Solch eine Persönlichkeitsspaltung könnte ‚sehr gefährlich für die unmittelbare Umgebung sein‘. Kein Wunder, dass die Frau sich von ihrem Mann trennte und das Sorgerecht für die Kinder erhielt. Die Gattin hatte das Attest beim Bezirksgericht Meilen bei Zürich in der Schweiz eingereicht. Und das wiederum entschied, dass der Vater die Kinder lediglich drei Stunden pro Woche sehen dürfe. Und das auch nur in Gegenwart anderer Personen. Sicher ist sicher.
Jetzt hatte das alles ein juristisches Nachspiel in München. Denn der Arzt, der den alarmierenden Befund formulierte, hat den von ihm für schwer gestört erklärten Mann nie gesehen, geschweige denn untersucht. Das gab der Mediziner am Mittwoch in einem berufsgerichtlichen Verfahren vor dem Münchner Landgericht unumwunden zu. Das Attest habe einzig und allein auf den Angaben der Frau beruht, die den Mediziner aufgesucht und sich von ihm habe behandeln lassen, heißt es in einem Gerichtsbeschluss zu diesem Verfahren, das auf Antrag des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes München in Gang kam….


Der ganze Artikel: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-gegen-psychotherapeut-ferndiagnose-via-ehefrau-1.2164348