Gesetzliche Krankenkassen müssen Heilpraktiker nicht zahlen
Wie „Die Harke – Nienburger Zeitung“ am 22.09.2020 berichtete, müssen die gesetzlichen Krankenkassen eine Behandlung durch Heilpraktiker ebenso wenig bezahlen wie Nahrungsergänzungsmittel.
Das hat das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen entschieden, wobei eine Revision nicht zugelassen wurde. Ein Patient aus Langenhagen war wegen chronischen Erschöpfungszuständen bei einer Heilpraktikerin in Behandlung, die auf dieses Gebiet spezialisiert ist. Gleichwohl lehnte die Krankenkasse eine Kostenübernahme ab, weil nur zugelassene Ärzte Leistungen der GKVen abrechnen dürften. Das Landessozialgericht bestätigte diese Auffassung und bekräftigte ebenfalls, dass die Krankenkasse nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht übernehmen muss. Ergänzung: Bereits im Dez. 2016 hatte das Bundessozialgericht generell entschieden, dass die GKVen generell nur Behandlungen von im Sozialgesetzbuch genannten „Leistungserbringern“ erstatten dürfen. Damit waren auch alle Sonderregelungen und Ausnahmen in Notfällen – etwa bei fehlenden Psychotherapieplätzen und unzumutbar langen Wartezeiten – gekippt worden.
14.10.2020