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Protest gegen das neue Psychisch-Kranken-Gesetz in Bayern

Protest

Seit Jahren kämpfen wir, der VFP und seine Mitglieder gemeinsam mit vielen anderen Organisationen, Institutionen, Ärzten, Therapeuten und anderen Einzelpersonen, gegen die Stigmatisierung psychisch Kranker und klären auf, dass statistisch jeder 3. Bundesbürger im Lauf seines Lebens einmal von einer seelischen Krankheit betroffen ist. Ein Schlag ins Gesicht für all diese Bemühungen ist das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz im Freistaat Bayern. Denn es hebelt wesentliche Grundrechte aus! Im Gesetzesentwurf steht wörtlich: “Aufgrund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Elternrecht, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, die Freizügigkeit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden.“
Kritik daran hagelt es deshalb von allen Seiten, wie die Ärzte-Zeitung am 25.04.2018 berichtet:“Der Gesetzentwurf vermischt die Behandlung von in einer Krise befindlichen psychisch erkrankten Menschen in einer allgemeinpsychiatrischen Klinik mit der längerfristigen Unterbringung psychisch kranker Straftäter im Maßregelvollzug.“ Rügt etwa Karl Heinz Möhrmann, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern der Angehörigen Psychisch Kranker und Dr. Albert Putzhammer, Vorsitzender der Konferenz der Ärztlichen Direktoren der bayerischen Fachkrankenhäuser für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, resümiert, der Entwurf schaffe nicht mehr, sondern weniger Sicherheit für die Bürger. “Denn durch eine verstärkte Stigmatisierung psychisch kranker Menschen als potenziell kriminell werden diese davon abgehalten, sich frühzeitig professionelle Hilfe zu suchen“, sagte Putzhammer der “Ärzte Zeitung“.
Er fürchtet, dass psychiatrische Kliniken Verwahranstalten für “Gefährder“ mit undefinierten “psychischen Störungen“ werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist der Datenschutz: Die Regierung beabsichtigt, dass Patientendaten inklusive Diagnosen an die Aufsichtsbehörde übermittelt und dort in einer zentralen Unterbringungsdatei fünf Jahre gespeichert werden. Die Fachaufsicht darf diese Daten an Polizei und Behörden weitergeben und zu vielfältigen Zwecken verarbeiten. “Insbesondere die Zugriffsmöglichkeiten durch andere Behörden und die Speicherfrist sind nicht tragbar und stellen einen extrem unverhältnismäßigen Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar, der im Sinne der Gefahrenabwehr keinerlei Effekt hat“, sagt Michael Bammessel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege Bayern.
Sogar der CSU-geführte bayerische Bezirketag hält mit seiner Kritik nicht hinter dem Berg: Die Ziele der Unterbringung seien “fast noch schlechter als bisher“ geregelt: In dem neuen Entwurf diene sogar die Heilung eines Patienten nicht mehr dem Ziel, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, sondern allein der Gefahrenabwehr.“
(Quelle:)
Einen sehr lesenswerten Kommentar hat Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung verfasst:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/umstrittener-gesetzentwurf-bayern-will-psychisch-kranke-wie-straftaeter-behandeln-1.3944987!amp

Die Organisation change.org hat eine Petition gegen das neue Gesetz gestartet und bislang schon rund 110.000 Unterschriften gesammelt:
https://www.change.org/p/markus-soeder-stoppen-und-%C3%BCberarbeiten-sie-das-bayerische-psychiatriegesetz

 

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