Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020
Worauf müssen Psychologische BeraterInnen und z.T. auch HeilpraktikerInnen in Ihrem Geschäftsbetrieb achten?
1. Nur Heilkunde (entspr. einer Diagnose nach dem ICD-10) ist von der Umsatzsteuer nach §14.4 UStG befreit – nicht jedoch psychologische Dienstleistungen wie Coaching, Training, Seminare usw.! Wer für diese umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen Preise angibt, muss den MwSt-Satz jetzt der Senkung um 3% angleichen. Sie müssen die angepasste Mehrwertsteuer auch in Ihrer Rechnungslegung berücksichtigen. Umgekehrt müssen Sie wiederum zum Ende der befristeten Mehrwertsteuersenkung am 31.12.2020 vorgehen. Als Kleinunternehmer können Sie diesen Fakt vernachlässigen. Bis zu einem Jahresumsatz von maximal 22.000 Euro sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und müssen deshalb auch keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Ausführliche Fall- und Rechenbeispiele zur Mehrwertsteuersenkung im unternehmerischen Alltag finden Sie bei den Steuerexperten von HAUFE.
Selbständige sollten ihre individuelle Situation und Branchenbesonderheiten jetzt mit ihrem Steuerberater besprechen und alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um spätestens Anfang August zur nächsten Umsatzsteuervoranmeldung gut vorbereitet zu sein. Zu hoffen bleibt, dass dies auch dem Finanzamt gelingt, denn erst, wenn die Behörde das hauseigene ELSTER Programm entsprechend angepasst hat, kann Ihr Buchhaltungs-Cloudanbieter nachziehen.
Quelle: https://www.unternehmenswelt.de/mehrwertsteuersenkung-konjunkturpaket
Link: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html