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Achtung: Begriff “Webinar“ ist geschützt

6Viele von Ihnen haben in der Corona-Zeit ihre Angebote für Klienten, Gruppen-Teilnehmer und Patienten online angeboten. Jedoch sollten Seminare, die online durchgeführt werden, nicht als “Webinar“ bezeichnet werden!

Der Begriff ist geschützt - und es drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Der Begriff “Webinar“ ist seit 2003 geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Wer Kurse, Seminare oder andere Bildungsangebote per Internet durchführt, sollte also in jedem Fall den geschützten Begriff vermeiden. Darauf weist unter anderem der Zentralverband des Deutschen Handwerks hin. Ungeachtet der jeweiligen juristischen Auffassung ist es ratsam, künftig Bezeichnungen wie “Online-Seminar“, Online-Kurs und ähnliche zu verwenden. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie hat das Angebot solcher Veranstaltungen stark zugenommen. Eine verstärkte Aktivität der beauftragten Anwälte hinsichtlich Abmahnungen ist daher zu erwarten. Quelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (29.06.2020)
https://www.lwk-rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/begriff-webinar-ist-geschuetzt/

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