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Rechtliches und Geschäftliches

Rechtliches und GeschäftlichesBei der Anmietung gewerblicher Mietobjekte können so wie früher auch für die Mieterin Maklergebühren fällig werden. Im Gewerbemietrecht herrscht eine weitgehende Vertragsfreiheit. Den Schutz, den man aus dem Wohnungsmietrecht kennt, gibt es hier nicht. Darauf weist die Unternehmensberatung „Geld & Rosen“ in ihrem aktuellen Newsletter hin.

Im Gewerbemietrecht geht man von kaufmännischen Kenntnissen beider Vertragsparteien aus. Die Maklergebühren gelten dann als Betriebskosten, die wiederum steuerlich geltend gemacht werden können.

Wer mit seiner Praxis nebenberuflich startet, kann oft noch in einer bestehenden Familienversicherung krankenversichert bleiben. Es gibt aber eine Einkommensgrenze: Wer höhere Einkünfte als durchschnittlich 415,- Euro/Monat hat, kann nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, sondern muss sich seit 01.01.2016 selbst gegen Krankheit versichern. Als Einkommen gelten dabei die Einnahmen minus Ausgaben (plus ggf. Zinserträge plus ggf. Einkommen aus Vermietung) Berechnungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen der Person. Sehr unangenehm wird es z.B. für Frauen, die mit einem Beamten verheiratet sind oder einen Ehemann haben, der privat versichert ist. Dann zählt das Einkommen des Ehemannes zur Hälfte auch noch zu dem Einkommen der Selbständigen. Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale werden dagegen nicht mitgerechnet.

Quelle: www.geldund rosen.de

Berufliche Supervision ist in aller Regel umsatzsteuerpflichtig. Darauf haben wir schon öfter hingewiesen, denn in der Regel ist sie selbst keine Heilbehandlung. Nur wenn sei eindeutig therapeutisch ausgerichtet ist und der Gesunderhaltung des Supervisanden dient, kann es Ausnahmen geben.

Quellen dazu sind:
news.steuerfinder.com
www.haufe.de


Der Zweck als Heilbehandlung muss offenbar klar sein, damit die Dienstleistung von der Umsatzsteuer befreit ist. Im Zweifelsfall muss das mit dem Steuerberater geklärt werden.

 

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