Interview Online Sprechstunde
In den meisten Bundesländern dürfen wir in unseren Praxen nur Notfälle behandeln. Um unsere PatientInnen jedoch weiter unterstützen zu können, haben wir nach Kooperationspartnern gesucht, die Ihnen auch eine Online-Sprechstunde ermöglichen.
Mit vereto und therabee haben wir erfreulicherweise solche Partner gefunden. In dem folgenden Interview stellen wir sie Ihnen näher vor. Zuvor möchten wir Sie jedoch auf einige Besonderheiten der Fernberatung hinweisen.
Beratung im Internet…. Was ist erlaubt? Was muss ich beachten?
Die Integration des Internets in der Psychologischen Beratung ist in einigen Bereichen des Praxisalltags die Zukunft. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Aufklärung, Einwilligung, Diagnostik und Indikationsstellung in einem persönlichen Kontakt geschehen muss. Dadurch können Sie sich sicher sein, dass Ihr Gegenüber auch verstanden hat, was Sie ihm mitteilen möchten. Auch Unklarheiten können dadurch beseitigt werden. Zudem müssen Sie den Patienten über eventuelle Nebenwirkungen aufklären. Diese können bei einer Psychotherapie beispielsweise sein, dass sich der seelische Zustand kurzfristig verschlechtert und die Symptome zeitweise zunehmen.
Sollten Sie jetzt also webbasierte psychologische Interventionen vornehmen wollen, haben Sie dieselbe Pflicht zur Aufklärung. Für Ihren Patienten und mit ihm zusammen sollten Sie einen Notfallplan erstellen, der ihm als Handlungsempfehlung für eine Krisensituation dient. Darin aufgeführt sollten die Kliniken in seiner Umgebung und auch Kontaktdaten von Krisendiensten sein. Sollte sich während der Online-Beratung die Symptomatik Ihres Patienten verschlechtern und Sie können diese nicht während der Onlineberatung auffangen, müssen Sie Ihren Patienten auf die einschlägigen Anlaufstellen in der Nähe seines Wohnortes hinweisen. Möglicherweise müssen Sie auch helfen, die evt. dann notwenige stationäre oder ambulante Psychotherapie zu veranlassen. Verlassen Sie sich hierbei auf Ihre professionelle Einschätzung.
Sie können ebenfalls das Beratungsangebot des VFP e.V. nutzen.
In einer Online-Beratung sollten Sie sich jederzeit klar und unmissverständlich ausdrücken und zudem „Beratung“ und „Therapie“ klar voneinander trennen. Missverständnisse treten vermehrt bei schriftlichen Konversationen auf. Achten Sie auf klare Ausdrucksweise und zeigen Sie Ihrem Patienten auch die Grenzen dieser webbasierten Beratung auf. Holen Sie sich besonders oft die Bestätigung, ob Ihr Patient auch alles verstanden hat. Und schließen Sie mit ihm vor Beginn des Unternehmens einen Beratungsvertrag ab, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt. Genau wie bei der analogen Beratung muss auch bei der digitalen eventuell eine Überprüfung bzw. Anpassung der Ziele durchgeführt werden.
Nun unser Interview:
Online-Sprechstunde –
um auch in herausfordernden Zeiten den Patienten zu helfen!
Interview der Vereto-Redaktion (VR) mit Dr. Werner Weishaupt (WW) vom VFP e.V. und Robert Zellerer (RZ), Versicherungsexperte der Continentale Zellerer GmbH
VR : Lieber Herr Dr. Weishaupt, lieber Herr Zellerer, warum liegt Ihnen das Thema „Online-Sprechstunde“ am Herzen?
WW: Täglich erreichen mich Hilferufe von VFP-Mitgliedern, die nicht wissen, wie sie trotz Praxisschließungen ihre teils verzweifelten Patienten und Klienten weiterhin betreuen können.
RZ: Und ähnlich sieht es in unserer Versicherung aus. Meine Kunden kennen die Continentale Zellerer als die Versicherungsexperten für Heil- und Gesundheitsberufe und hoffen auf eine Lösung in den gerade schwierigen Zeiten.
VR: Aber wie genau kann denn eine psychologische Beratung aus der Ferne stattfinden?
WW: Es trifft sich gut, dass ich vor Kurzem in Kontakt mit dem Team von therabee kam, einem jungen Start-Up Unternehmen, das eine Online-Sprechstunden-Lösung auch für kleine Praxen anbietet.
RZ: Wichtig dabei ist, dass sich interessierte Psychologische Berater und Heilpraktiker für Psychotherapie auf rechtlich abgesichertem Terrain befinden. Das heißt, es ist unbedingt zu empfehlen, dass vor einer Online-Sprechstunde ein Beratungsvertrag mit dem Patienten / Klienten abgeschlossen wurde, der auch das Thema Online-Sprechstunde enthält. UND: Auch die Berufshaftpflichtversicherung des Beraters muss die Risiken der Online-Sprechstunde mit abdecken.
VR: Ist es für den Berater /Therapeuten leicht zu erkennen, ob die Risiken einer „Fernberatung“ abgedeckt sind?
WW: Im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag möchte ich kurz auf das vom VFP empfohlene Online-Abrechnungsprogramm Vereto hinweisen. Denn in der neuesten Veretoversion wird ein Beratungsvertrag hinterlegt sein, der auch das Thema Online-Sprechstunde enthält.
RZ: Hinsichtlich des Versicherungsschutzes in der Berufshaftpflicht rate ich allen Kolleginnen und Kollegen, ihren Vertrag zu prüfen. Für meine Kunden der Continentale ist die Fernberatung als bedingungsgemäß mitversichert VORAUSGESETZT, es ist ein vorab abgeschlossener Beratungsvertrag inkl. der Fernberatung vorhanden.
VR: Jetzt haben wir ganz viel über die erforderlichen Voraussetzungen gesprochen. Aber wie genau können die VFP-Mitglieder nun eine Online-Sprechstunde durchführen?
WW: Hier kommt unser Partner therabee ins Spiel. Deren Tool zur „Online-Sprechstunde“ ist laut eigener Auskunft DSGVO-konform und es ist keine Installation auf dem Rechner erforderlich.
Alle Informationen zum Tool hat Vereto auf einer Informationsseite zusammengestellt: https://www.vereto.de/online-sprechstunde-vfp/ Hier sind alle Informationen zum Thema vorhanden und Sie finden einen Link, um sich als Nutzer des Tools zu registrieren: Kostenfrei bis Ende Mai.
Beste Grüße und Gesundheit
Ihr VFP-Team
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